Im 25d Kreditwesengesetz KWG ist der gültige Anfor derungsrahmen an die Tätigkeit eines Aufsichtsrates de tailliert beschrieben In Konsequenz ist damit auch über die Erfüllung der beschriebenen Pflichten zu berichten weshalb die Konzeption dieses Berichtes sich gegenüber der vertrauten Form der Vergangenheit geändert hat Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm aus Genos senschaftsgesetz GenG Satzung Geschäftsordnung und Regelungen seitens der Finanzaufsicht obliegenden Aufgaben wahrgenommen Er hat die Geschäftsführung der Bank laufend überwacht Die Berichte aus Prü fungen von Dritten Verbandsprüfung Interne Revi sion Compliance und Geldwäschebeauftragter etc wurden ebenfalls in diese Tätigkeit einbezogen Sein Auskunfts Einsichts und Prüfungsrecht hat der Auf 34 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Das Geschäftsjahr 2016 Bericht des Aufsichtsrates sichtsrat angewandt um sowohl Vorgänge der Vergan genheit retrospektiv zu überwachen als auch präventiv durch Mitwirkungs und Zustimmungsentscheidungen die Entwicklung der Bank aktiv zu begleiten Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwick lung die Vermögens Finanz und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse Die Sitzungsunterlagen wa ren inhaltlich aussagekräftig und mit angemessenem Zeitvorlauf zur Einarbeitung in die jeweilige Thematik bereitgestellt Auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung unter Berücksichtigung der Größe der internen Organisa tion und der Art des Umfangs der Komplexität und des Risikogehaltes der Geschäfte der Bank hat der Auf sichtsrat keine Ausschüsse gemäß 25d Abs 7 bis 12 KWG bestellt Die Aufgaben der in 25d Abs 7 bis 12 KWG genannten Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat selber wahrgenommen Der Aufsichtsrat hat obwohl eine Verpflichtung gemäß KWG hierzu nicht besteht einen Personalausschuss gebildet welcher beratend tätig ist Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü fung Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß 25d Abs 11 S 2 Nr 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft Der Aufsichtsrat ist frei von Interessenkonflikten und erfüllt die Anforderungen gemäß 36 Abs 4 GenG Im Februar 2016 hat das Ge samtgremium an dem Seminar MaRisk Reporting für den Aufsichtsrat teilgenommen Der vorliegende Jahresabschluss 2016 mit Lagebericht wird vom Rheinisch Westfälischen Genossenschaftsver band e V geprüft der Verband hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteili gten Mitarbeiter bestätigt Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jah resabschlusses überzeugt und dazu beigetragen dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist Er hat sich

Vorschau Jahresbericht 2017 Seite 34
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